Nur eine zielgerichtete Wahrung Ihrer Rechte sichert Ihre steuerlichen Interessen. Wir beziehen Position und vertreten diese für Sie – in steuerlichen Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren und Verfahren vor den Finanzgerichten. Dabei bleiben wir nicht bei den von der Finanzverwaltung dargestellten Problemen, sondern suchen stets nach neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten. Mit Kompetenz und Fingerspitzengefühl. Denn Abwehrberatung ist immer auch eine Chance zur Verständigung und zu neuen individuellen Lösungen Ihrer Steuerprobleme, damit Sie den Blick unbelastet in die Zukunft richten können. Unsere Tätigkeit schließt auch die Erstellung von Selbstanzeigen und die Vertretung in Steuerstrafsachen ein.