Gerald Pauly
Rechtsanwalt, Steuerberater
Stiftungen können eine ideale Rechtsform und ein vorzügliches Werkzeug für die Verwirklichung besonderer Ziele von Privatpersonen und Körperschaften wie Vereine oder gemeinnützige GmbH sein.
Sehr oft haben Privatpersonen konkrete Vorstellungen und Ideen davon, was nach ihrem Ableben mit dem von ihnen erworbenen Vermögen geschehen soll. Vielfach werden durch eine Stiftungsgründung gemeinnützige Ziele verwirklicht, auch über den eigenen Tod hinaus. Wir beraten Menschen bei der Gründung und Gestaltung von Stiftungen, die dann das private (Herzens-)Anliegen der Stifter übernehmen und in die Tat umsetzen und damit die guten Werke zu einem über das eigene Leben hinaus andauernden Projekt werden lassen.
Körperschaften wie Vereine und GmbH benötigen in vielen Fällen neben dem eigenen laufenden Betrieb eine Stiftung, in der die unveräußerlichen Vermögenswerte oder Kapitalien gebündelt werden. Die Stiftung stärkt und unterstützt mit den von ihr erwirtschafteten Erträgen wiederum den laufenden Betrieb eines Vereins oder einer gemeinnützigen GmbH.