Vereine sehen sich subjektiv - im Gegensatz zu früher - einer umfassenden Überprüfung durch Finanzämter, Zuschussgeber und öffentliche Stellen ausgesetzt. Die Flut von zu beachtenden Vorschriften nimmt rasant zu, und zu allem Überfluss ist das Gemeinnützigkeitsrecht selbst einem raschen Wandel unterworfen. Der subjektive Eindruck entspricht aber auch objektiv einem raschen Anwachsen der Anforderungen an haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in den Vereinen.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, die absolut notwendige Professionalität in Vorständen, Aufsichtsgremien und Mitgliederversammlungen durch unsere Beratung herzustellen. Unsere Mitarbeiter nehmen dabei umfassend die wirtschaftlichen, zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Herausforderungen wahr, welchen Vereine in der heutigen Zeit ausgesetzt sind.
Unsere Leistungen im Überblick
Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Bildung von Rücklagen und Berechnung der Mittelverwendung
Finanzierung durch Darlehen und Spenden
Investitionsberatung und Umschichtungen von Vermögen
Überprüfung von Zuwendungsbescheinigungen
Überprüfung von Satzungen und Beratung bei Satzungsänderungen
Gestaltung von Verträgen und Kooperationen zwischen gemeinnützigen Körperschaften
Beratung bei der Gestaltung von Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern im In- und Ausland
Vergütungszahlungen an ehrenamtliche Mitarbeiter und Übungsleiter
Gründung von Tochterunternehmen
Ausgliederung von Vereinsbereichen in eigenständige Körperschaften
Beratung bei Strukturveränderungen im Verein
Hilfestellung und Begleitung bei Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
Beratung und Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
Führung von Finanzgerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Finanzämtern
Erstellung der Finanzbuchhaltung
Erstellung der Lohnbuchhaltung