Ob im Zuge vom Kauf- oder Verkauf von Unternehmensteilen, Austritt eines Gesellschafters, Bewertung im Rahmen der Bilanzierung oder für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer stellt sich häufig die Frage:

Was ist mein Unternehmen eigentlich wert?

Die vereinfachende Annahme als Unternehmenswert das Eigenkapital aus der Bilanz anzusetzen führt zu falschen Ergebnissen.

Bei der Unternehmensbewertung kommt es auf die Wahl des richtigen Verfahrens an.


Die Fakten:

Je nach Zielsetzung sind unterschiedliche Betrachtungsweisen und Methoden bei der Ermittlung des Wertes Ihres Unternehmens heran- zuziehen bzw. unterschiedlichste Aspekte zu beachten.

Verfahren 1: Discounted-Cash-Flow Verfahren (DCF) = Ermittlung des Zeitwertes eines Unternehmens bspw. im Rahmen eines Verkaufs anhand der abgezinsten Zahlungsströme des Unternehmens.

Verfahren 2: Vereinfachtes Ertragswertverfahren zur steuerlichen Bewertung bspw. im Zuge einer Anteilsübertragung oder im Zuge einer Nachfolge- regelung innerhalb der Familie.

Verfahren 3: Economic Value Added (EVA) oder Market Value Added (MVA) als Kennzahl zur wertorientierten Steuerung des Unternehmens.

Jede Methode bringt eine hohe Komplexität mit sich und benötigt die Beachtung besonderer Aspekte bei deren Durchführung: Gutachten gem. IDW S1, Bewertung nach IDW RS HFA 10, Kaufpreisallokation (PPA), Steuerliche Unternehmensbewertung, Fairness Opinion, Indikative Wertermittlung.

Was bedeutet das für den Unternehmer?

Um ein Unternehmen nicht zu günstig zu verkaufen bzw. zu teuer zu kaufen, sollte im Rahmen eines organisierten Transaktionsprozesses (Due-Dilligence) ein Wert ermittelt werden, der dem tatsächlichen Zeitwert des Unternehmens entspricht.

Eine Nachfolgereglung und deren Zeitpunkt sollte auch hinsichtlich des vereinfachten Ertragswertverfahrens steuerlich sorgfältig geplant werden. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bzgl. der Begünstigung  für Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbfällen Ende 2014 sollten anstehende Nachfolgeregelungen zügig geklärt werden.

Damit die Impulse für einen wachsenden Unternehmenswert in die richtige Richtung gesetzt werden, sollten auch alle wesentlichen Aspekte bei der Berechnung der wertorientierten Kennzahlen berücksichtigt werden.

 

Wir helfen Ihnen gerne den richtigen Wert zu finden. Sprechen Sie uns an:


Sie haben Fragen? Ihr Ansprechpartner ist:

Matthias Künzel, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, D.U.T. (Diplôme universitaire de technologie), Tel. 0271 / 8800-50 / Matthias.Kuenzel@8P.de