Vier Buchstaben, die es in sich haben. Sie stehen für „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die Finanzverwaltung hat ihre Vorstellungen über Ordnung und Sicherheit bei der Finanzbuchhaltung mit vielen Details konkretisiert.
Die Fakten:
Empfehlung:
Die Finanzverwaltung wird künftig vor einer detaillierten Prüfung der Buchhaltung im Vorfeld die Verfahrensdokumentation anfordern, um mögliche Schwachstellen oder Fehlerquellen in den Buchhaltungsprozessen zu lokalisieren und dann gezielt zu prüfen. Wir empfehlen daher dringend, die Prozesse und Zuständigkeiten entsprechend zu dokumentieren.
Eine Musterverfahrensdokumentation finden Sie unter
<link https: www.bstbk.de export sites standard de ressourcen dokumente publikationen>
)Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen haben.