Viele gemeinnützige Körperschaften leiten Gelder zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke an Körperschaften im Ausland weiter. Die Finanzverwaltung überprüft die Mittelverwendung und stellt gleichzeitig hohe Anforderungen an den Nachweis, dass die Mittel auch im Ausland satzungsgemäß verwendet werden.
Die Fakten:
Was sollten Vereine nun beachten?
Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie alle Unterlagen und Informationen über das Projekt oder die Organisation im Ausland sammeln und bewahren Sie diese Unterlagen gut auf.
Zum Mittelverwendungsnachweis können insbesondere folgende Unterlagen dienen: Abgeschlossene Verträge zur Mittelverwendung mit dem Projekt vor Ort bzw. Satzung der ausländischen Körperschaft, Belege über den Abfluss der Gelder ins Ausland sowie die Bestätigungen über den Erhalt der Mittel vom Empfänger, Tätigkeitsberichte und –beschreibungen der im Ausland erfolgten Aktivitäten, Material über die Projekt (Prospekte, Presseveröffentlichungen, Fotos etc.), Jahresabschlüsse, Bestätigungen von deutschen Vertretungen im jeweiligen Ausland, usw.