Viele gemeinnützige Körperschaften leiten Gelder zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke an Körperschaften im Ausland weiter. Die Finanzverwaltung überprüft die Mittelverwendung und stellt gleichzeitig hohe Anforderungen an den Nachweis, dass die Mittel auch im Ausland satzungsgemäß verwendet werden. 


Die Fakten:

Damit Spenden an ausländische Körperschaften weitergeleitet werden können, muss die Körperschaft eine Satzung haben, die den Mindestanforderungen der deutschen Mustersatzung entspricht und deren Zwecke mit den steuerbegünstigten Zwecken der deutschen Abgabenordnung vergleichbar sind.

Wenn Sie Mittel an Körperschaften im Ausland weiterleiten, sind im Vorfeld folgende grundlegende Fragen zu klären: Ist nach der eigenen Satzung die Weitergabe von Geldern ins Ausland gedeckt? Kann gegenüber dem Finanz- amt der Nachweis erbracht werden, dass die Mittel im Ausland satzungsgemäß verwendet werden? Erfüllt der ausländische Spenden- empfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben?

Damit die Gemeinnützigkeit Ihrer Körperschaft nicht in Gefahr gerät, überzeugen Sie das Finanzamt mit lückenlosen Nachweisen über die Verwendung der Mittel im Ausland!

Was sollten Vereine nun beachten?

Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie alle Unterlagen und Informationen über das Projekt oder die Organisation im Ausland sammeln und bewahren Sie diese Unterlagen gut auf.

Zum Mittelverwendungsnachweis können insbesondere folgende Unterlagen dienen: Abgeschlossene Verträge zur Mittelverwendung mit dem Projekt vor Ort bzw. Satzung der ausländischen Körperschaft, Belege über den Abfluss der Gelder ins Ausland sowie die Bestätigungen über den Erhalt der Mittel vom Empfänger, Tätigkeitsberichte und –beschreibungen der im Ausland erfolgten Aktivitäten, Material über die Projekt (Prospekte, Presseveröffentlichungen, Fotos etc.), Jahresabschlüsse, Bestätigungen von deutschen Vertretungen im jeweiligen Ausland, usw.


Sie haben Fragen? Ihr Ansprechpartner ist:

Benjamin Sluiter, Steuerberater, Tel. 0271 / 8800-50 / Benjamin.Sluiter@8P.de